Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)

03.05.2022

Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS

Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt, 
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Elektronischer Versand: konsultationen@bav.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung zum
Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) 
und die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Generelle Feststellungen
Ganz generell unterstützt der ACS die Bemühungen und damit die Ziel- und Stossrichtung des neuen Gesetzes, das zu einem effizienteren und nachhaltigen Gesamtverkehrssystem beitragen und mit Hilfe von Mobilitätsdaten die Nutzung unserer Verkehrsinfrastrukturen und der Angebote des öffentlichen Verkehrs optimieren soll. Aus unserer Sicht sind neue und innovative Lösungsansätze zu begrüssen, die gewährleisten, dass die multimodale Mobilität den geänderten Kundenbedürfnissen zukünftig gerecht werden kann.

An dieser Stelle möchten wir aber an das erste diesbezügliche Projekt erinnern, welches 2018 in die Vernehmlassung geschickt wurde und das auch darauf abzielte, den Billettverkauf für den öffentlichen Verkehr zu liberalisieren. Der ACS bedauert, dass der Bundesrat entschieden hat, das Projekt aus dem Jahr 2018 ad acta zu legen und ein von Grund auf neues Projekt zu starten, das grob gesagt lediglich darauf abzielt, Mobilitätsdaten zu sammeln und privaten Nutzern zur Verfügung zu stellen. Für uns stellt sich hier die Frage, ob dies wirklich eine Aufgabe des Bundes sein soll.

Aufgrund der Ausführungen im Gesetzesentwurf, hegt der ACS grosse Bedenken, dass die geplante, unabhängige Organisation zur Bewirtschaftung dieser Plattform (Mobilitätsdatenanstalt) überdimensioniert und sehr teuer wird. Dies lehnen wir kategorisch ab, da die Schaffung eines grossen Verwaltungsapparates, der zudem schnell unkontrollierbar werden könnte, für uns nicht in Frage kommt.

Unsere Forderungen

  • Die Definition der Mobilitätsdaten muss möglichst eng gefasst sowie auf Geo- und Betriebsdaten beschränkt werden.
  • Der Austausch von Vertriebsdaten sollte privaten Plattformen vorbehalten sein. Aus unserer Sicht sind diese für die im erläuternden Bericht definierten Zielsetzungen nicht notwendig.
  • Die angedachte Dateninfrastruktur darf zu keiner Diskriminierung von Verkehrsunternehmen führen, sie muss die Wettbewerbs- und Wirtschaftsfreiheit garantieren.
  • Es muss sichergestellt werden, dass einzelne Verkehrsträger nicht auf Kosten anderer Verkehrsträger ausgebaut oder privilegiert werden.
  • Bei der geplanten Dateninfrastruktur soll eine internationale Harmonisierung angestrebt werden, da die Bedürfnisse der Kunden an die Mobilität international ausgerichtet sind.
  • Die Organisation zur Entwicklung und Bewirtschaftung der Plattform muss schlank und effizient gehalten werden, so dass die Belastung der Steuerzahlenden möglichst tief gehalten werden kann.

Den ausgefüllten Fragebogen senden wir wie gewünscht separat an die angegebene E-Mailadresse.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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