09.09.2022
Stellungnahme des Automobil Club der Schweiz ACS
Brief an:
Eidgenössisches Departements für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
Elektronischer Versand: info@are.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr und die Möglichkeit einer Stellungnahme.
Generelle Feststellungen
Der Bundesrat will mit diesem Bundesbeschluss durch einen Kredit in der Höhe von 1.3 Milliarden Franken Investitionsbeiträge an die Verkehrsinfrastruktur in den Agglomerationen leisten, was wir grundsätzlich begrüssen. Dass er aber davon ca. einen Drittel in den öffentlichen Verkehr sowie einen weiteren Drittel in den Langsamverkehr investieren will und der motorisierte Individualverkehr (MIV) gerade einmal 10% der Fördermittel erhalten sollte, können wir nicht akzeptieren. Ebenso stören wir uns daran, dass die Unterstützung von wichtigen Umfahrungsstrassen nicht vorgesehen ist.
Aus
Sicht des Automobil Clubs der Schweiz ACS ist es zudem inakzeptabel, dass Projekte,
die auf die Einschränkung oder Aufhebung von Strassenkapazitäten abzielen, vom
Bund unterstützt werden und dass die Bedürfnisse des MIV in den Agglomerationen
auf diese Weise ausgeklammert werden. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass
die entsprechenden Bundesbeiträge zu 100% durch den MIV finanziert werden. Der
Aspekt, dass der Verkehrsfluss in den Agglomerationen verbessert werden muss,
wird in den Augen des ACS in der Vorlage nicht berücksichtig. Wir sind der
Meinung, dass vermehrt auf Projekte gesetzt werden sollte, welche den
Verkehrsfluss des MIV unterstützen, wie z.B. Projekte für kantonale
Umfahrungsstrassen.
Bemerkungen zu einzelnen Punkten
MIV-Projekte:
Für den
ACS weckt der Bundesbeschluss die Befürchtung, dass unter dem Begriff
"MIV" Projekte aufgelistet sind, die darauf abzielen, Fahrspuren
aufzuheben oder den Zugang zur Strasse für den MIV zu reduzieren, anstatt den
Verkehrsfluss für den MIV zu verbessern und dazu die Kapazitäten auszubauen. Die
Agglomerationsprogramme verfolgen das Ziel, die Kapazität für alle
Verkehrsträger zu erhöhen. Deshalb dürfen aus unserer Sicht keine Projekte
finanziert werden, welche die Strassenkapazität reduzieren, anstatt sie auszubauen.
Zusätzlich ist ein Abbau von Parkplätzen zugunsten des Ausbaus der
Infrastruktur des Langsamverkehrs für uns nicht akzeptabel. Nicht zuletzt auch
deshalb, weil die Teilnehmenden des Langsamverkehrs keinen Beitrag an die
Strasseninfrastruktur leisten.
Multimodalität:
Der ACS
stellt mit grossem Bedauern fest, dass fast ausschliesslich Bahnhöfe als multimodale
Schnittstellen ausgewählt worden sind. Es handelt sich also um eine sehr
einseitige Auswahl. Zu unserem grossen Ärger sind diese Schnittstellen nicht
nur meist schwer mit dem Auto erreichbar, sondern sie liegen zudem auch nicht
am Eingang des Agglomerationsgürtels, wo sich üblicherweise die Staus bilden. Was
uns ausserordentlich erstaunt, ist, dass fast keine multimodalen Projekte
vorgesehen sind, deren Ziel es ist, den motorisierten Individualverkehr direkt
mit dem Tram, dem Bus oder dem Fahrrad zu verbinden. Wir sind der Meinung, dass
die Förderung der Multimodalität nur möglich ist, wenn multimodale Hubs in der
Peripherie der Agglomerationen geschaffen werden.
Abschliessende Bemerkungen
In der
vorliegenden Form kann der ACS, aus den oben ausgeführten Punkten, die Vorlage
nicht unterstützen. Aus unserer Sicht braucht es eine Neugewichtung der
Bundesbeiträge, um den Verkehrsfluss in den Agglomerationen zu verbessern. Für
uns ist es inakzeptabel, dass die Bedürfnisse des MIV im Rahmen der
Agglomerationsprogramme ausgeklammert werden.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre
Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.