Vernehmlassungsverfahren «Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 t»

21.01.2026

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundeshaus Nord 
3003 Bern

Elektronische Eingabe: V-FA@astra.admin.ch

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme durch Beantworten des Fragebogens zur obigen Vernehmlassung.

Der ACS setzt sich für Technologieoffenheit ein und begrüsst deshalb, dass zukünftig Fahrzeuge mit Elektroantrieb bis zu einem Gewicht von 4.25t zukünftig als leichte Nutzfahrzeuge eingestuft werden und damit den entsprechenden Vorschriften für diese Kategorie unterstellt werden. Dies ist vor allem auch im Sinn der vielen Nutzern von Wohnmobilen, die zukünftig nicht mehr benachteiligt werden, wenn sie sich ein entsprechendes Fahrzeug mit Elektroantrieb anschaffen.

Zudem erlauben die in der Vorlage präsentierten Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge eine Anpassung an die in der EU neu eingeführten diesbezüglichen Richtlinien, was zu begrüssen ist. Dies aus unserer Sicht auch deshalb, weil vor allem Reisende mit Wohnmobilen mit ihren Fahrzeugen oft in Nachbarländern unterwegs sind. Für sie ist es von Vorteil, wenn die Richtlinien für ihre Fahrzeuge in der Schweiz und im benachbarten Ausland gleich sind.

Gerne stellen wir Ihnen den von uns ausgefüllten Fragebogen als weiteren Teil unserer Stellungnahme zur Verfügung.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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