21.01.2026
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern
Elektronische Eingabe: V-FA@astra.admin.ch
Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme durch Beantworten des Fragebogens zur obigen Vernehmlassung.
Der ACS setzt sich für Technologieoffenheit
ein und begrüsst deshalb, dass zukünftig Fahrzeuge mit Elektroantrieb bis zu
einem Gewicht von 4.25t zukünftig als leichte Nutzfahrzeuge eingestuft werden
und damit den entsprechenden Vorschriften für diese Kategorie unterstellt
werden. Dies ist vor allem auch im Sinn der vielen Nutzern von Wohnmobilen, die
zukünftig nicht mehr benachteiligt werden, wenn sie sich ein entsprechendes
Fahrzeug mit Elektroantrieb anschaffen.
Zudem erlauben die in der Vorlage
präsentierten Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge eine Anpassung an die in
der EU neu eingeführten diesbezüglichen Richtlinien, was zu begrüssen ist. Dies
aus unserer Sicht auch deshalb, weil vor allem Reisende mit Wohnmobilen mit
ihren Fahrzeugen oft in Nachbarländern unterwegs sind. Für sie ist es von
Vorteil, wenn die Richtlinien für ihre Fahrzeuge in der Schweiz und im
benachbarten Ausland gleich sind.
Gerne stellen wir Ihnen den von uns ausgefüllten Fragebogen als weiteren Teil unserer Stellungnahme zur Verfügung.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.