Verkehrsvorlagen der Frühlingssession 2022

28.02.2022

Nationalrat

21.055 n Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative). Volksinitiative und direkter Gegenentwurf

Der ACS lehnt sowohl die Gletscherinitiative als auch den vom Bundesrat erarbeiten Gegenvorschlag mit folgender Begründung ab:

  • Die Verankerung eines Verbots von fossilen Treib- und Brennstoffen in der Verfassung, so wie es in der Initiative gefordert wird, lehnen wir ab. Ein generelles Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, da einerseits die Technologievielfalt gewährleistet werden muss und andererseits (noch) keine alternativen Treib- und Brennstoffe zur Verfügung stehen, mit den der Bedarf an Treib- und Brennstoffen unserer Bevölkerung und unserer Wirtschaft gewährleistet werden kann.
  • Mit seinem Gegenentwurf spricht sich der Bundesrat gegen diese Initiative und das generelle Verbot von fossilen Treib- und Brennstoffen aus, was wir begrüssen.
  • Dennoch ist Gegenentwurf aus unserer Sicht zu nahe an der Initiative, so dass wir diesen nicht unterstützen können. Er ist zwar moderater ist als die Initiative, möchte aber ebenfalls ein verbindliches, potenziell unerreichbares Ziel in der Verfassung verankern.
  • Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf schlagen keinerlei Massnahmen zum Erreichen der gesetzten Ziele vor. Ebenfalls wird nirgends erwähnt, wie erforderliche Massnahmen finanziert werden sollen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass gleichzeitig unser Wohlstand und die Arbeitsplätze gesichert werden können. Zudem muss die Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen respektieren werden: ökologisch, wirtschaftlich und sozialverträglich. Dies kann unserer Meinung nach weder die Initiative noch der Gegenvorschlag gewährleisten.

21.080 n Strassenverkehrsgesetz. Änderung

Der ACS unterstützt den vorliegenden Vorschlag für Anpassungen des Strassenverkehrsgesetztes, möchte aber folgende Punkte hervorheben:

Automatisiertes Fahren: 
  • Wir unterstützen das automatisierte Fahren und befürworten dessen Förderung und technische Weiterentwicklung.
  • Aus unserer Sicht kann automatisiertes Fahren nur gewährleisten werden, wenn eine entsprechend, leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur sichergestellt ist. Deshalb ist für uns die 5G-Technologie ein Muss.
Anpassungen zur Via Sicura: 
  • Der ACS befürwortet die neue Handhabung des Raserartikels, die den Richtern einen angemessenen Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Raserdelikten einräumt.
  • Der ACS begrüsst auch diese Anpassung beim Rückgriff der Motorhaftpflichtversicherer, weil dadurch die Ungleichbehandlung von verschiedenen Unfallursachen beseitig wird. Da die Rückgriffspflicht mit einem Rückgriffsrecht ersetzt wird, haben die Motorhaftpflichtversicherer nach wie vor die Möglichkeit für einen Rückgriff, wo sie dies für notwendig erachten.
  • Der ACS unterstützt zudem den Verzicht auf die Umsetzung der Regelungen bezüglich der Datenaufzeichnungsgeräte und der Alkohol-Wegfahrsperre.
Flexiblere Handhabung des Verbots für Rundstreckenrennen: 
  • Der ACS unterstützt diese Flexibilisierung, da der Motorrennsport ein wichtiger Pfeiler bei der technologischen Entwicklung von verschiedenen Antriebs- und Automatisierungssystemen ist. Deshalb sollte ihm auch in der Schweiz die entsprechenden Möglichkeiten geboten werden, die neuen, technologischen Entwicklungen aktiv einzusetzen und in der Praxis zu testen.

20.3358 n Po. Python. Welche Auswirkungen hätte Tempo 40 generell oder Tempo 30 generell im städtischen Raum?

Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:

  • Mit der Einführung von flächendeckend Tempo 30 oder 40 im städtischen Raum würde die heutige Strassenhierarchie ausser Kraft gesetzt.
  • Die Durchgangsstrassen dienen zur Sicherstellung des Verkehrsflusses und führen vor allem den Transitverkehr auf schnellstem und direktestem Weg durch Städte. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, weshalb auf diesen Verkehrsachsen nicht mehr Tempo 50 gelten sollte.
  • Kommen Verkehrsteilnehmende auf den Durchgangsstrassen nicht mehr schneller voran als im untergeordneten Strassennetz, kommt es erfahrungsgemäss zu Ausweichverkehr in den Wohnquartieren.
  • Dieser Ausweichverkehr belastet die Wohnquartiere zusätzlich. Damit wird die Wirkung der dort unter der Prämisse des Lärmschutzes eingeführten Tempo-30-Zonen obsolet.
  • Gleichzeitig wird der öffentliche Verkehr (Bus und Tram) verlangsamt, was zum Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge und damit zu einer weiteren Verteuerung für die Nutzer des ÖVs führt.
  • Mit der steigenden Anzahl E-Fahrzeugen, ist die Einführung einer Temporeduktion als Lärmschutzmassnahme nicht mehr haltbar.
  • Flächendeckend Tempo 30 führt nicht zu mehr Verkehrssicherheit, ganz im Gegenteil: Schon heute ist festzustellen, dass Velofahrende in Tempo-30-Zonen die Autos überholen.

20.3359 n Mo. Python. Gesundheits- und Umweltkosten des motorisierten Verkehrs berücksichtigen

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Aufgrund der bisher vom Bund getroffenen Massnahmen, wie die strengen CO 2 -Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge, die Begünstigung von emissionsarmen Fahrzeugen sowie die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, wird der motorisierte Individualverkehr aus unserer Sicht hier schon genügend in die Verantwortung genommen, so dass keine weiteren Massnahmen notwendig sind. 
  • Den Beitrag, den der MIV leistet über die hohen Abgaben, die auf Benzin und Diesel erhoben werden, wird in den Forderungen der Motion gänzlich ausser Acht gelassen.
  • Ganz generell sollten alle Verkehrsträger gleichbehandelt werden. Zudem soll für alle Verkehrsträger Kostentransparenz herrschen, was heute leider nicht der Fall ist.

Ständerat

Hier stehen keine weiteren Geschäfte an, zu denen der ACS Stellung nehmen möchte.

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