Verkehrsvorlagen der Winterssession 2020

26.11.2020

Nationalrat

19.3708 s Motion Schmid Martin: Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer 

Der ACS lehnt diese Motion ab mit folgender Begründung:

  • E-Bikes, deren Verbreitung in den letzten Jahren stark zugenommen hat, sind Teil unserer individuellen Mobilität. Leider haben auch die Unfälle mit E-Bikes in den vergangenen Jahren laufend zugenommen.
  • Die Verkehrssicherheit ist dem ACS ein sehr wichtiges Anliegen. Aufgrund des Tempos, welches E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25km/h erreichen können, verlängert sich ihr Bremsweg, wodurch das Unfallrisiko erhöht wird, weil weniger Zeit bleibt, auf unerwartete Verkehrssituationen zu reagieren.
  • Zudem ist das Beherrschen eines E-Bikes auch aufgrund seines höheren Gewichts anspruchsvoller als dies bei herkömmlichen Fahrrädern der Fall ist. Zusätzlich müssen die E-Biker, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, das Verkehrsgeschehen laufend im Auge behalten sowie die Verkehrsregeln beherrschen und beachten. Dies alles kann bei Kindern unter 14 und Jugendlichen unter 16 Jahren zu einer Überforderung führen.
  • Ausserdem gehören Kinder zu den am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern, da sie aufgrund ihres motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der fehlenden Erfahrung Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen und adäquat darauf reagieren.
  • Des Weiteren werden E-Bikes von anderen Verkehrsteilnehmenden leicht übersehen oder zu spät wahrgenommen. Da ein herkömmliches Fahrrad auf den ersten Blick kaum von einem E-Bike zu unterscheiden ist, wird das Tempo von E-Bikes oft unterschätzt.
  • Aus den oben genannten Gründen unterstützt der ACS die bisherige Regelung, dass Jugendliche von 14 bis 16 Jahren für die Benutzung eines E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25km/h eine Theorieprüfung ablegen müssen und lehnt eine Senkung des Mindestalters auf 12 Jahre ab.
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