Achtung Busse !

Für viele Wohnmobilisten ist es bei diesem Eurokurs normal, in Deutschland bei einer Fachwerkstatt die Ausbauten machen zu lassen. Das kann mit Bussen von mehreren 10 000 CHF bös ins Auge gehen.

In der EU bestehen seit langem Gesetze über die sogenannte «Aktive Veredelung». Werden Teile eines Produkts in Deutschland erstellt, danach in Ungarn zusammengebaut, in Frankreich kontrolliert und dann wieder zurück nach Deutschland gebracht, gibt es dafür Vorgaben. Wird nun aber ein Schweizer Produkt in Deutschland weiterverarbeitet und danach wieder in die Schweiz zurückgeführt, ist das bewilligungspflichtig, weil die Schweiz nicht in der EU ist. Deutschland hat in diesem Zusammenhang ihre Grenz- und Zollstationen 2018 angewiesen, Schweizer Fahrzeuge auf diese Ausbauarbeiten hin zu kontrollieren. Das wird auch gemacht, nicht nur an der Grenze zu Deutschland, auch Frankreich und Italien ziehen immer mehr mit.

Veredelung - neue Felgen

Auswirkungen

Will man sein Wohnmobil in Deutschland «veredeln» mit beispielsweise automatischen Hubstützen, Luftfederungen usw., muss bei der Einfuhr in Deutschland ein Formular ausgefüllt werden, danach schätzt der Zollbeamte das Fahrzeug und legt die Kaution fest. Die Kaution beträgt 10 Prozent des Fahrzeugwerts plus 19 Prozent MwSt. Bei einem Wohnmobil muss man also genügend Kleingeld haben, um die Bewilligung überhaupt zu bekommen. Wohnmobilwert CHF 60 000.– plus 19 Prozent MwSt. macht ganz locker über CHF 7000.–, die man als Kaution hinterlegen muss. Bei der Wiederausfuhr und der korrekten Verzollung erhält man das Geld zurück. Holt man vorgängig keine Bewilligung für die Veredelung ein, wird die Höhe der Kaution als Busse verfügt und das kann je nach Wohnmobil sehr teuer werden.

Veredelung und Reparaturen

Veredelungen sind Arbeiten, mit denen das Fahrzeug an Wert gewinnt oder es nach den Arbeiten bei den MFK vorgeführt werden muss. Neue Anhängerkupplung, neue Sat-Anlage, neue Folierung des Wohnmobils oder auch nur neue Lederbezüge oder neue Matratzen sind alles Veredelungen, die eine Bewilligung und dadurch auch eine Kaution erfordern.

Reparaturen und Unterhaltsarbeiten sind nicht bewilligungspflichtig, also eine Gasprüfung oder neue Pneus müssen nicht angemeldet werden. Aber Achtung, nur wenn auch Arbeit verrechnet wurde, kommt man problemlos über die Schweizer Grenze!

Veredelung - Luftfederung

Schweizer Zollvorschriften

Die Veredelung im Ausland (passiver Veredlungsverkehr) ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Um solche Bewilligungen zu erhalten, muss man beweisen, dass die gleiche Arbeit von Schweizer Firmen nicht machbar ist. Nach Erhalt dieser Bewilligung kann man an der Grenze ein Freipassverfahren beantragen. Das Dokument wird dann bei der Wiedereinfuhr gelöscht, sobald die Neukosten und Materialkosten verzollt und versteuert sind (MwSt.). Es wird hingegen keine Kaution verlangt. Da das Verfahren aber relativ komplex ist, sollte man Speditionsbüros, die sich mit Zollformalitäten auskennen, beauftragen.

Kaution umgehen

Schweizer, die in einem Grenzbezirk wohnen, müssen beim deutschen Zoll keine Kaution hinterlegen. Wenige ausführende Werkstätten hinterlegen die Kaution beim Zoll für ihre Kunden.

Bewilligung umgehen

Umgeht man die Anmeldung und wird man erwischt, kommt es sehr teuer, denn die (geschätzte) Kaution wird zur Busse. Fordert man die 19 Prozent MwSt. in Deutschland nicht zurück, fliegt man wahrscheinlich nicht auf, aber ohne die 19 Prozent Rückforderungen kann man die Arbeiten ohne Risiko ebenso gut in der Schweiz machen lassen.

Text und Bilder: Rolf Järmann

womoland.ch

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