Werkstattfehler: Wer zahlt?

Wenn die Reparatur zum Albtraum wird

Ein Werkstattbesuch soll das Auto sicherer machen. Umso ärgerlicher, wenn kurz danach neue Probleme auftreten oder der ursprüngliche Mangel weiterhin besteht. Fehlerhafte Arbeiten in der Garage können nicht nur kostspielig, sondern auch gefährlich sein. Welche Rechte haben Fahrzeughalter, wenn bei einer Reparatur etwas schiefläuft?

Werkstattfehler

Wenn die Reparatur nicht hält

Grundsätzlich gilt eine Autoreparatur rechtlich als Werkvertrag. Das bedeutet, die Garage schuldet nicht nur eine sorgfältige Arbeit, sondern auch ein konkretes Ergebnis: Das Fahrzeug muss nach der Reparatur wieder in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand sein. Treten kurz nach der Reparatur dieselben oder neue Schäden auf, darf der Kunde eine Nachbesserung verlangen.

Wichtig ist, dass der Mangel sofort gemeldet wird. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Werkstatt behauptet, der Schaden sei erst später entstanden. Am besten wird der Defekt fotografiert und schriftlich reklamiert. Eine freundliche, aber klare Kommunikation hilft oft, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor es zu rechtlichen Schritten kommt.


Nachbesserung, Preisminderung oder Rücktritt

Nach dem Schweizer Obligationenrecht (Art. 368 OR) hat der Kunde bei einer mangelhaften Reparatur das Recht auf Nachbesserung, Preisminderung oder – in schweren Fällen – auf Rücktritt vom Vertrag. In der Praxis bedeutet das, dass die Garage zuerst die Möglichkeit erhalten muss, ihren Fehler zu korrigieren. Erst wenn sie das verweigert oder die Nachbesserung misslingt, kommen weitere Schritte in Betracht.

Wer das Auto ohne Rücksprache in eine andere Werkstatt bringt, verliert in der Regel den Anspruch auf Kostenübernahme.


Haftung bei Folgeschäden

Kommt es durch eine fehlerhafte Reparatur zu weiteren Schäden, haftet die Garage auch dafür. Wird beispielsweise eine Bremse falsch montiert oder eine Schraube nicht richtig angezogen, kann daraus ein Unfall entstehen. In solchen Fällen trägt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt regressweise den Schaden.

Allerdings kann es schwierig sein, den Zusammenhang zwischen der Reparatur und dem Schaden zu beweisen. Eine unabhängige Begutachtung durch eine Fachstelle oder einen Sachverständigen kann hier helfen. In komplizierteren Fällen ist es ratsam, rechtzeitig juristische Unterstützung beizuziehen, bevor Ansprüche verloren gehen.


Retentionsrecht

Umgekehrt hat auch die Garage Rechte: Sie darf das Fahrzeug zurückbehalten, bis die Reparaturrechnung bezahlt ist (sogenanntes "Retentionsrecht" nach Art. 895 ZGB). Dieses Recht entfällt jedoch, wenn die Reparatur mangelhaft ausgeführt wurde oder überhöhte Kosten verlangt werden.

Verhaltenstipps für Fahrzeughalter

  • Rechnungen und Aufträge gut aufbewahren. Sie sind der wichtigste Beweis, was vereinbart wurde;
  • Mängel sofort melden, am besten schriftlich mit Datum und Beschreibung;
  • Keine Eigenreparaturen oder Drittaufträge, bevor die Garage reagieren konnte.
  • Bei Sicherheitsmängeln wie Brems- oder Lenkproblemen das Fahrzeug nicht weiterbenutzen;
  • Im Streitfall sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung holen (für ACS Premium Kunden bei der CAP)

Fazit: Kontrolle schafft Sicherheit

Auch Garagen können Fehler machen. Entscheidend ist, wie sie damit umgehen. Wer seine Rechte kennt und Mängel rasch meldet, kann hohe Folgekosten und lange Diskussionen vermeiden. Eine saubere Dokumentation und klare sachliche Kommunikation mit der Werkstatt sind der beste Schutz, wenn eine Reparatur nicht hält, was sie verspricht.

Text CAP

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