31.10.2025
Durch die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen gehen beim Bund die für den Nationalstrassenunterhalt und -ausbau wichtigen Einnahmen aus der Mineralölsteuer zurück. Dadurch nehmen auch die Gelder, die jährlich in den Nationalstrassen und Agglomerationsfonds NAF fliessen ab.
Diese Einnahmenausfälle
sollen kompensiert werden. Deshalb hat der Bundesrat am 26. September 2025 das
Vernehmlassungsverfahren bezüglich zwei Optionen zur künftigen Besteuerung auch
von Elektrofahrzeugen eröffnet.
Der ACS setzt
sich seit jeher für Technologieneutralität und damit für die Gleichbehandlung
der verschiedenen Fahrzeuge, unabhängig von deren Antrieb, ein. Wir sind der
Meinung, dass alle Verkehrsteilnehmenden sowohl die Strasseninfrastruktur frei nutzen
als auch ihren Beitrag dazu leisten sollen. Für uns ist die Qualität des
Nationalstrassennetzes von hoher Bedeutung. Deshalb ist es uns ein Anliegen,
dass genügend Mittel zu dessen Unterhalt und zur Beseitigung von Engpässen,
auch in den Agglomerationen, vorhanden sind.
Wir stehen somit
dem vom Bundesrat in Aussicht gestellten Vorschlag den Antrieb auch von
Elektrofahrzeugen zu besteuern, unter folgenden Voraussetzungen offen gegenüber:
Die Debatte zu diesem Thema wird sicher sehr spannend. Es wird sich zeigen, ob eine der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen eine Mehrheit finden wird oder ob am Ende des Tages ein neuer Lösungsansatz gefunden werden muss. Wir vom ACS werden uns auf jeden Fall aktiv an den Diskussionen beteiligen und uns dafür einsetzen, dass am Schluss die im Sinne aller Automobilistinnen und Automobilisten beste Lösung zum Tragen kommt.