Ersatzabgabe auf Elektrofahrzeuge: Es braucht Technologieneutralität und Ausgewogenheit

31.10.2025

Durch die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen gehen beim Bund die für den Nationalstrassenunterhalt und -ausbau wichtigen Einnahmen aus der Mineralölsteuer zurück. Dadurch nehmen auch die Gelder, die jährlich in den Nationalstrassen und Agglomerationsfonds NAF fliessen ab.

Diese Einnahmenausfälle sollen kompensiert werden. Deshalb hat der Bundesrat am 26. September 2025 das Vernehmlassungsverfahren bezüglich zwei Optionen zur künftigen Besteuerung auch von Elektrofahrzeugen eröffnet.

Der ACS setzt sich seit jeher für Technologieneutralität und damit für die Gleichbehandlung der verschiedenen Fahrzeuge, unabhängig von deren Antrieb, ein. Wir sind der Meinung, dass alle Verkehrsteilnehmenden sowohl die Strasseninfrastruktur frei nutzen als auch ihren Beitrag dazu leisten sollen. Für uns ist die Qualität des Nationalstrassennetzes von hoher Bedeutung. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass genügend Mittel zu dessen Unterhalt und zur Beseitigung von Engpässen, auch in den Agglomerationen, vorhanden sind.

Wir stehen somit dem vom Bundesrat in Aussicht gestellten Vorschlag den Antrieb auch von Elektrofahrzeugen zu besteuern, unter folgenden Voraussetzungen offen gegenüber:

  • Es muss sich tatsächlich nur um eine Ersatzabgabe handeln, bei welcher der Bund nur so viele Einnahmen generiert, wie er bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor erzielt hätte. Das heisst, dass die Besteuerung dem Staat keine Mehreinnahmen bringen darf.
  • Die Ersatzabgabe muss mit einem einfachen, kostengünstigen System erhoben werden können. Dabei muss einerseits der Datenschutz sichergestellt werden und andererseits darf das System nicht als Grundlage zur Einführung eines Road Pricings in der Schweiz missbraucht werden können. Der ACS lehnt ein Road Pricing kategorisch ab und wird sich gegen jede Lösung stellen, welche ein solches begünstigen kann.
  • Zudem sollte die Ersatzabgabe auch im Hinblick auf andere Ziele, wie beispielsweise die der Automobilindustrie vorgegebenen Verkaufsziele für Elektrofahrzeuge ausgewogen sein.

Die Debatte zu diesem Thema wird sicher sehr spannend. Es wird sich zeigen, ob eine der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen eine Mehrheit finden wird oder ob am Ende des Tages ein neuer Lösungsansatz gefunden werden muss. Wir vom ACS werden uns auf jeden Fall aktiv an den Diskussionen beteiligen und uns dafür einsetzen, dass am Schluss die im Sinne aller Automobilistinnen und Automobilisten beste Lösung zum Tragen kommt.

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