27.02.2026
Ende Januar 2026 hat der Bundesrat die Eckpunkte für den Ausbau der nationalen Verkehrsinfrastruktur bis ins Jahr 2045 festgelegt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei stütze er sich auf das Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Weidmann der ETH Zürich sowie auf die Analysen der zuständigen Bundesämter. Ziel des Bundesrats ist eine gezielte und koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr.
Im Zuge seiner Ausbaupläne beauftragt er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Diese soll bis Ende Juni 2026 vorliegen. Die Vernehmlassungsvorlage «Verkehr ‘45» soll die Kapazitäten auf der Schiene erhöhen, die Engpässe auf dem Nationalstrassennetz reduzieren und die Verkehrsprojekte in den Agglomerationen fördern.
Damit will der Bundesrat zum ersten Mal den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur über alle Verkehrsträger in einer gemeinsamen Vorlage bündeln. Ein strategischer Schritt, der nach dem Nein zum Nationalstrassenausbaupaket STEP 2030 im November 2024, Sinn macht und die Chancen auf eine Befürwortung durch die Schweizer Stimmbevölkerung erhöhen soll. Dies vor allem auch deshalb, weil der Bundesrat für den Ausbau der Bahninfrastruktur einen Budgetrahmen von CHF 24 Milliarden vorsieht (rund CHF 10 Milliarden mehr, als dem entsprechenden Bahninfrastrukturfonds – BIF – normalerweise zur Verfügung stünden). Für die Beseitigung von Engpässen auf den Nationalstrassen und in den Agglomerationen veranschlagt er für den gleichen Zeitraum ein Budget von CHF 9 Milliarden, und zwar den mutmasslichen, noch nicht garantierten Betrag, der sich im entsprechenden Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) befinden sollte.
Als Einnahmequelle zur Finanzierung
der geplanten Bahnausbauprojekte, sieht der Bundesrat nämlich vor, das bis 2030
befristete Mehrwertsteuerpromille zu verlängern, um den BIF damit bis 2045 eben
mit zusätzlichen rund CHF 10 Milliarden zu
alimentieren. Die Finanzierung der Projekte für
die Nationalstrasse und das Agglomerationsverkehr soll hingegen durch die
geplanten Entnahmen aus dem NAF sichergestellt werden. Dabei geht der Bundesrat
für die Planung der benötigten Mittel vom vorgesehenen Inkrafttreten der Abgabe
für Elektrofahrzeuge im Jahr 2030 aus. Ob diese Mittel allerdings bereits ab
dann zur Verfügung stehen werden, darf bezweifelt werden. Vor allem wenn man
die Stimmen berücksichtig, die sich Ende des letzten Jahres während des
Vernehmlassungsverfahren haben verlauten lassen.
Sowohl die Pläne des Bundesrats zur Bewältigung
der künftigen Mobilitätsbedürfnisse im Rahmen des «Verkehrs ‘45» als auch
diejenigen zur Einführung einer Abgabe für Elektrofahrzeuge werden im und
ausserhalb vom Parlament noch viel zu reden geben. Der ACS wird sich dafür
einsetzen, dass in beiden Fällen, die beste Lösung für die Automobilistinnen
und Automobilisten gefunden werden kann.