Verstösse gegen das SVG bei schwerem Fehlverhalten: Brauche ich juristische Unterstützung?

Hier beschäftigt uns die Frage, ob bei schweren Verstössen gegen das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (nachstehend: SVG) die Beratung durch eine Juristin oder einen Juristen angemessen oder sogar notwendig ist.

Wir werden diese Frage in Bezug auf "typische" Verstösse behandeln, d.h. Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahrunfähigkeit (Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss), die nicht zu Körperverletzungen und/oder Sachschäden geführt haben.

Warum diese Fälle? Es handelt sich dabei um die wohl häufigsten Fälle. Und da der Verstoss letztlich nicht zu einem Sach- oder Personenschaden geführt hat, stellt sich die oder der Betroffene oft nicht die Frage, ob die Inanspruchnahme juristischer Unterstützung sinnvoll ist. Dabei handelt es sich um Verstösse, die von der oder vom Betroffenen oft als gewöhnlich oder "banal" empfunden werden, was regelmässig dazu führt, dass sie oder er das Verfahren geschehen lässt.

In der Praxis kommt bei unseren Klientinnen und Klienten jedoch oft ein Satz vor: „Wenn ich gewusst hätte...“

Verstösse gegen das SVG, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretung und Trunkenheit am Steuer werden als "Massendelikte" eingestuft. Nichts desto trotz, müssen diese Verstösse oft als „richtige Fälle“ angeschaut werden und verlangen juristischen Rat oder juristische Unterstützung. In einem einfachen Fall, sei es eine bei einer routinemässig durchgeführten Radarkontrolle festgestellte Geschwindigkeitsübertretung oder qualifizierte Alkoholkonzentration, sind „die Würfel oft schon gefallen“. Mit anderen Worten: Die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel sind sehr begrenzt und eine Verurteilung fast unvermeidlich. Dennoch kann eine kurze Kontaktaufnahme mit einer Juristin oder einem Juristen ratsam sein, damit Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten sowie über die Folgen des Verstosses bestens informieren können.

Am wichtigsten ist – diesen Aspekt möchten wir betonen – dass ein Verstoss gegen die SVG wegen schweren Fehlverhaltens nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf, wenn:

  • Sie vorbestraft sind. Wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer während der Probezeit vorbestraft ist, wird sie oder er zwangsläufig mit dem Kaskadensystem, wie im SVG vorgesehen, konfrontiert. Es ist ein starres System mit oft schwerwiegenden Folgen, so dass es ratsam, um nicht zu sagen notwendig ist, sich juristisch beraten zu lassen, auch wenn dies nur kurz ist;
  • Ihnen vorsorglich der Führerausweis entzogen wurde. Oft missverstanden oder verharmlost, wird ein solcher präventiver Entzug bei fehlender Fahreignung bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte bei Alkohol und Drogen ausgesprochen und ist Teil eines Verwaltungsverfahrens zur möglichen Aussprache eines Sicherungsentzugs des Führerausweises, basierend auf einem verkehrsmedizinischen Gutachten etc. Kurzum: Spielen Sie einen Entscheid, der einen präventiven Entzug des Führerausweises aussprechen würde, nicht herunter! Suchen Sie schnell professionelle Hilfe und warten Sie nicht auf einen Sicherungsentzug, bevor Sie sich um die Situation kümmern. Es ist wichtig zu antizipieren.

Noch ein Hinweis: Es kommt regelmässig vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer, nachdem sie einen schweren Verstoss begangen haben, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft als einfaches Protokoll einer Übertretung verstehen. Mit anderen Worten, ein solches Dokument wird oft heruntergespielt, zumal Tagessätze (Geldstrafen) oft mit einer einfachen Busse verwechselt werden. Machen Sie nicht diesen Fehler! Wenn Ihnen ein Strafbefehl wegen eines schweren Fehlverhaltens von der Staatsanwaltschaft zugestellt wird, bedeutet dies, dass es sich tatsächlich um einen Verstoss, der einem Vergehen entspricht, handelt und nicht nur um eine einfache Übertretung. Um unangenehme Überraschungen – manchmal erst Jahre später – zu vermeiden, muss die Angelegenheit ernst genommen werden und der Kontakt zu einer Fachperson erweist sich oft als sehr sinnvoll.

Abschliessend ist zu bedenken, dass der Bereich des Strassenverkehrs ein eigenständiges Rechtsgebiet ist und dass, auch wenn die Begehung einer Straftat in diesem Bereich manchmal bagatellisiert wird, die Inanspruchnahme einer Juristin oder eines Juristen nicht als aussichtslos oder überflüssig angesehen werden sollte. Eine rechtzeitige und auch nur kurze Beratung kann oft sehr nützlich sein!

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