Verkehrsvorlagen der Wintersession 2025

01.12.2025

Nationalrat

25.4402 n Mo. KVF-N. Digitalisierung der Führerausweise

Der ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:

  • Der ACS ist der Auffassung, dass auch im Bereich Führerausweis die Digitalisierung keinen Halt machen und deshalb ein digitaler Führerausweis eingeführt werden sollte, der die gleiche Gültigkeit hat, wie das entsprechende physische Dokument.
  • Dabei muss aber sichergestellt werden, dass der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet bleiben.

Ständerat

25.3040 s Mo. Z’graggen. Erhebliche Erhöhung der finanziellen Abgeltung durch den Bund für Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Wie in der Stellungnahme des Bundesrats vermerkt, werden den betroffenen Bergregionen (nach Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel; MinVG; SR 725.116.2) bereits heute zusätzliche Beiträge aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gewährt.
  • Ausserdem erhalten die Bergkantone (gemäss Artikel 87 der Schwerverkehrsabgabeverordnung; SVAV; SR 641.811) bei der Verteilung des Reinertrags aus der LSAV einen höheren prozentualen Anteil als die anderen Kantone.
  • Zudem erhalten alle Kantone zusätzlich nicht werkgebundene Beiträge, die speziell auf Grundlage ihrer Strassenlasten berechnet werden.
  • Last but not least sind nicht nur die Bergkantone, sondern auch das Mittelland vom Ausweichverkehr betroffen.
  • Der ACS ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass die aktuellen Bundesbeiträge an die Strassenlasten der Kantone den Besonderheiten der kantonalen Strassennetze angemessen Rechnung tragen.

25.3004 n Mo. KVF-N Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Der ACS steht Massnahmen zur Verhinderung von Ausweichverkehr grundsätzlich positiv gegenüber.
  • Wie in der Stellungnahme des Bundesrats vermerkt, dienen die Durchgangsstrassen, welche parallel zu Autobahnen verlaufen als alternative Route, wenn es auf den Autobahnen zu Störungen kommt. Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat deshalb ermächtigt, wichtige Strassen für den allgemeinen Durchgangsverkehr offenzuhalten (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01)).
  • Die Kantone können auf den Durchgangsstrassen also schon heute örtliche Verkehrsregelungen treffen, sofern diese in Absprache mit dem Bund erfolgen und damit nicht nur die lokalen, sondern auch die überregionalen Interessen gewahrt bleiben.
  • Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch im Mittelland viele Gemeinden und Agglomerationen täglich von Ausweichverkehr betroffen sind.

25.3003 n Mo. KVF-N. Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag zur Sicherheit leisten

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Der ACS steht Massnahmen zur Verhinderung von Ausweichverkehr grundsätzlich positiv gegenüber.
  • Die Betreiber von Kantons- und Gemeindestrassen können bei Stau schon heute temporäre Fahrverbote anordnen. Wenn sie diese in Echtzeit publizieren, werden diese in den Navigationssystemen entsprechend angezeigt. Deshalb erachtet der ACS es nicht als notwendig, dass eine gesetzliche Grundlage für digitale Verkehrsanordnungen geschaffen wird.
  • Zudem ist es aufgrund des Territorialprinzips nicht möglich, ausländische Navigationsbetreiber mit einer gesetzlichen Regelung dazu zu verpflichten, ihre Systeme mit entsprechenden Verkehrsanordnungen zu programmieren.

24.4302 s Mo. Broulis. Ein Staatssekretariat für Verkehr für eine koordinierte Verkehrspolitik zwischen den Akteuren im Bereich Mobilität

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Wir sind uns bewusst, dass unser Land im Bereich Verkehr grosse Herausforderungen zu meistern hat.
  • Die Schaffung einer neuen Behörde bringt aus unserer Sicht nur höhere Kosten, aber keine effizientere Planung und Umsetzung.
  • Wir erachten es als sinnvoller, die bestehenden Strukturen im Verkehrsbereich zu stärken und deren Zusammenarbeit zu optimieren.
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