Der ACS befürwortet diese Motion mit folgender Begründung:
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Der ACS ist der Auffassung, dass auch im
Bereich Führerausweis die Digitalisierung keinen Halt machen und deshalb ein
digitaler Führerausweis eingeführt werden sollte, der die gleiche Gültigkeit
hat, wie das entsprechende physische Dokument.
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Dabei muss aber sichergestellt werden, dass
der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet bleiben.
Der ACS lehnt diese
Motion mit folgender Begründung ab:
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Wie in der Stellungnahme des Bundesrats
vermerkt, werden den betroffenen Bergregionen (nach Artikel 14 des
Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und
weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel; MinVG; SR
725.116.2) bereits heute zusätzliche Beiträge aus der Spezialfinanzierung
Strassenverkehr gewährt.
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Ausserdem erhalten die Bergkantone (gemäss
Artikel 87 der Schwerverkehrsabgabeverordnung; SVAV; SR 641.811) bei der
Verteilung des Reinertrags aus der LSAV einen höheren prozentualen Anteil als
die anderen Kantone.
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Zudem erhalten alle Kantone zusätzlich nicht
werkgebundene Beiträge, die speziell auf Grundlage ihrer Strassenlasten
berechnet werden.
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Last but not least sind nicht nur die
Bergkantone, sondern auch das Mittelland vom Ausweichverkehr betroffen.
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Der ACS ist wie der Bundesrat der Ansicht,
dass die aktuellen Bundesbeiträge an die Strassenlasten der Kantone den
Besonderheiten der kantonalen Strassennetze angemessen Rechnung tragen.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
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Der ACS steht Massnahmen zur Verhinderung von
Ausweichverkehr grundsätzlich positiv gegenüber.
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Wie in der Stellungnahme des Bundesrats
vermerkt, dienen die Durchgangsstrassen, welche parallel zu Autobahnen
verlaufen als alternative Route, wenn es auf den Autobahnen zu Störungen kommt.
Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat deshalb ermächtigt, wichtige
Strassen für den allgemeinen Durchgangsverkehr offenzuhalten (Artikel 2 Absatz
1 Buchstabe a des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR
741.01)).
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Die Kantone können auf den Durchgangsstrassen
also schon heute örtliche Verkehrsregelungen treffen, sofern diese in Absprache
mit dem Bund erfolgen und damit nicht nur die lokalen, sondern auch die
überregionalen Interessen gewahrt bleiben.
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Zudem ist zu berücksichtigen, dass auch im
Mittelland viele Gemeinden und Agglomerationen täglich von Ausweichverkehr
betroffen sind.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
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Der ACS steht Massnahmen zur Verhinderung von
Ausweichverkehr grundsätzlich positiv gegenüber.
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Die Betreiber von Kantons- und
Gemeindestrassen können bei Stau schon heute temporäre Fahrverbote anordnen.
Wenn sie diese in Echtzeit publizieren, werden diese in den Navigationssystemen
entsprechend angezeigt. Deshalb erachtet der ACS es nicht als notwendig, dass eine gesetzliche Grundlage für
digitale Verkehrsanordnungen geschaffen wird.
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Zudem ist es aufgrund des Territorialprinzips
nicht möglich, ausländische Navigationsbetreiber mit einer gesetzlichen
Regelung dazu zu verpflichten, ihre Systeme mit entsprechenden
Verkehrsanordnungen zu programmieren.
Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
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Wir sind uns bewusst, dass unser Land im Bereich Verkehr grosse
Herausforderungen zu meistern hat.
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Die Schaffung einer neuen Behörde bringt aus unserer Sicht nur höhere
Kosten, aber keine effizientere Planung und Umsetzung.
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Wir erachten es als sinnvoller, die bestehenden Strukturen im
Verkehrsbereich zu stärken und deren Zusammenarbeit zu optimieren.