Vernehmlassung «Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen oder Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge»

21.01.2026

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundeshaus Nord 
3003 Bern

Elektronische Eingabe: vernehmlassung@astra.admin.ch

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme durch Beantworten des Fragebogens zur obigen Vernehmlassung.

Der ACS setzt sich für Technologieoffenheit ein und begrüsst deshalb, dass zukünftig auch Fahrzeuge mit Elektroantrieb einer Abgabe unterstellt werden sollen, so wie sie Fahrzeuge mit fossilem Antrieb bereits seit Langem via Mineralölsteuer leisten.

Sehr gerne möchten wir einige der Punkte der Vorlage nochmals spezifisch aufnehmen und unsere Position dazu noch etwas detaillierter erläutern als im Fragebogen:

Generelle Bemerkung
Grundsätzlich unterstützt der ACS die Einführung einer Abgabe für Elektrofahrzeuge. Aus unserer Sicht dürfen damit aber lediglich die Einnahmen kompensiert werden, die dem Bund durch die Elektrifizierung des Fahrzeugsparks verlorengehen. Zudem sind wir der Ansicht, dass eine Abgabe mit einem einfachen, kostengünstigen System erhoben werden müsste, das den Datenschutz sicherstellt und keine Grundlage zur Einführung eines Road Pricings bietet. Auch muss eine Abgabe im Hinblick auf andere Ziele in Bezug auf die Dekarbonisierung ausgewogen sein und darf beispielswiese nicht zu Lasten der Autoimporteure gehen.

Variante «Fahrleistung»
Der ACS lehnt die Variante «Fahrleistung» ab, da sie für ihn die Grundlage zur Einführung eines Road Pricings darstellt, respektive einem solchen gleichkommen könnte. Ein einseitiges Road Pricing lehnt der ACS seit jeher kategorisch ab.

Variante «Ladestrom»
Ganz generell steht der ACS der Variante «Ladestrom» positiv gegenüber, da die Abgabe beim «Tanken» also an der Ladestation bezahlt würde, so wie dies für Fahrzeuge mit fossilem Antrieb der Fall ist. Diese Variante ist aus unserer Sicht allerdings sehr aufwändig und kostenintensiv in der Umsetzung, weshalb sie nicht mehrheitsfähig sein dürfte.

Alternative Variante
Da die beiden in der Vorlage vorgeschlagenen Varianten auf Widerstand stossen, ist der ACS der Meinung, dass eine alternative Variante erarbeitet werden müsste. Wir könnten uns vorstellen, dass die Abgabe vorerst via Pauschale, so wie in der Frage 1.5 im Fragebogen erwähnt ist, erhoben werden könnte. Aus unserer Sicht sollte ein solches Szenario weiterentwickelt werden.

Zeitpunkt der Einführung
Der ACS steht einer Aufschiebung des Zeitpunkts der Einführung über 2030 hinaus offen gegenüber. Wenn eine Einführung auf 2030 sich für andere Zielen in Bezug auf die Dekarbonisierung als nachteilig erweisen sollte, dann sind wir der Meinung, dass das Datum der Einführung verschoben werden könnte. Wir sind aber dagegen, den Einführungszeitpunkt vom prozentualen Anteil der Elektrofahrzeuge an der gesamten Fahrzeugflotte in der Schweiz abhängig zu machen.

Sehr gerne stellen wir Ihnen den von uns ausgefüllten Fragebogen als weiteren Teil unserer Stellungnahme zur Verfügung.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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