21.01.2026
Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
3003 Bern
Elektronische Eingabe: vernehmlassung@astra.admin.ch
Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme durch Beantworten des Fragebogens zur obigen Vernehmlassung.
Der ACS setzt sich für Technologieoffenheit
ein und begrüsst deshalb, dass zukünftig auch Fahrzeuge mit Elektroantrieb
einer Abgabe unterstellt werden sollen, so wie sie Fahrzeuge mit fossilem
Antrieb bereits seit Langem via Mineralölsteuer leisten.
Sehr gerne möchten wir einige der Punkte der
Vorlage nochmals spezifisch aufnehmen und unsere Position dazu noch etwas
detaillierter erläutern als im Fragebogen:
Generelle
Bemerkung
Grundsätzlich unterstützt der ACS die Einführung einer Abgabe für Elektrofahrzeuge. Aus unserer Sicht
dürfen damit aber lediglich die Einnahmen kompensiert werden, die dem Bund
durch die Elektrifizierung des Fahrzeugsparks verlorengehen. Zudem sind wir der
Ansicht, dass eine Abgabe mit einem einfachen, kostengünstigen System erhoben
werden müsste, das den Datenschutz sicherstellt und keine Grundlage zur
Einführung eines Road Pricings bietet. Auch muss eine Abgabe im Hinblick auf
andere Ziele in Bezug auf die Dekarbonisierung ausgewogen sein und darf
beispielswiese nicht zu Lasten der Autoimporteure gehen.
Variante
«Fahrleistung»
Der ACS lehnt die Variante «Fahrleistung» ab, da sie für ihn die
Grundlage zur Einführung eines Road Pricings darstellt, respektive einem
solchen gleichkommen könnte. Ein einseitiges Road Pricing lehnt der ACS seit
jeher kategorisch ab.
Variante
«Ladestrom»
Ganz generell steht der ACS der Variante «Ladestrom» positiv gegenüber,
da die Abgabe beim «Tanken» also an der Ladestation bezahlt würde, so wie dies
für Fahrzeuge mit fossilem Antrieb der Fall ist. Diese Variante ist aus unserer
Sicht allerdings sehr aufwändig und kostenintensiv in der Umsetzung, weshalb
sie nicht mehrheitsfähig sein dürfte.
Alternative
Variante
Da die beiden in der Vorlage vorgeschlagenen Varianten auf Widerstand
stossen, ist der ACS der Meinung, dass eine alternative Variante erarbeitet
werden müsste. Wir könnten uns vorstellen, dass die Abgabe vorerst via
Pauschale, so wie in der Frage 1.5 im Fragebogen erwähnt ist, erhoben werden
könnte. Aus unserer Sicht sollte ein solches Szenario weiterentwickelt werden.
Zeitpunkt der
Einführung
Der ACS steht einer Aufschiebung des Zeitpunkts der Einführung über 2030
hinaus offen gegenüber. Wenn eine Einführung auf 2030 sich für andere Zielen in
Bezug auf die Dekarbonisierung als nachteilig erweisen sollte, dann sind wir
der Meinung, dass das Datum der Einführung verschoben werden könnte. Wir sind
aber dagegen, den Einführungszeitpunkt vom prozentualen Anteil der
Elektrofahrzeuge an der gesamten Fahrzeugflotte in der Schweiz abhängig zu
machen.
Sehr gerne stellen wir Ihnen den von uns ausgefüllten Fragebogen als weiteren Teil unserer Stellungnahme zur Verfügung.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.