Vernehmlassungsverfahren Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern»

18.12.2025

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundeshaus Nord 
3003 Bern

Elektronische Eingabe: svg@astra.admin.ch

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti, sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme zum obigen Vernehmlassungsverfahren.

Der Automobil Club der Schweiz ACS verfolgt den Grundsatz der Mobilitätsfreiheit und steht für die freie Wahl des Verkehrsmittels. Die Wahrung der Strassenhierarchie ist dem ACS ein wichtiges Anliegen, denn sie gewährleistet den Verkehrsfluss in den Städten und Agglomerationen, verhindert Ausweichverkehr in den Wohnquartieren und hilft bei der Erkennbarkeit der Funktion einer Strasse zur Klarheit dessen Benutzers (AutomobilistInnen, RadfahrerInnen und FussgängerInnen). Deshalb begrüsst er die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung der Motion.

Seit jeher setzt sich der ACS auch für Verkehrssicherheit und Lebensqualität ein. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir grundsätzlich die Einführung angemessener Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo-30-Zonen auf Siedlungsstrassen.

Auf verkehrsorientierten Strassen muss aus unserer Sicht hingegen eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit (50 km/h innerorts und 80 km/h ausserorts) jedoch eine Ausnahme bleiben und soll nur zulässig sein, wenn sie durch zwingende Sicherheitsbedürfnisse gerecht-fertigt ist, die nicht durch andere Massnahmen gelöst werden können.

Der ACS stellt jedoch fest, dass der Trend in den letzten Jahren immer mehr dahin geht, dass Tempo 30 auch auf die verkehrsorientierten Strassen ausgeweitet wird. Dies führt aus unserer Sicht zu folgenden Problemen:

a) Schwierigkeiten für Autofahrende, die zulässige Geschwindigkeit zu erkennen, da sie nicht mehr aus dem Strassentyp ersichtlich ist – mit dem erhöhten Risiko, völlig gutgläubig geblitzt zu werden oder gar den Fahrausweis zu verlieren;

b) Sehr heterogene Lösungen zwischen verschiedenen Städten und Kantonen, was dazu führt, dass man sich nicht mehr auskennt, welche Regelung wo gilt; c) Einführung unnötiger Geschwindigkeitsreduktionen, die mit künstlichen Hindernissen Staus und Schwierigkeiten schaffen, die dem Grundprinzip der Mobilitätsfreiheit zuwiderlaufen;

d) Behinderung resp. Verlangsamung des öffentlichen Verkehrs sowie von Rettungsdiensten, die im Einsatz unterwegs sind, mit oder ohne Blaulicht;

e) Unzureichend durchdachte Lösungen – sowohl in verfahrenstechnischer als auch in städtebaulicher Hinsicht – die oft nicht der Verkehrssicherheit, sondern lediglich der Lärmbekämpfung dienen sollen, aber den Lärm durch Hindernisse (z. B. Schwellen) anheizen, anstatt sauberen, städtebaulich attraktiven und wirksamen Lösungen wie lärmarmen Belägen den Vorzug zu geben, was eigentlich der Fall sein sollte.

Aufgrund der obigen Ausführungen unterstützt der ACS die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen in der Signalisationsverordnung (SSV) sowie die Anpassung in der Lärmschutzverordnung (LSV), wo neu ausdrücklich die Pflicht festhalten werden soll, dass innerorts grundsätzlich ein geeigneter lärmarmer Belag einzubauen ist, wenn eine verkehrsorientierte Strasse errichtet oder wenn auf verkehrsorientierten Strassen der Strassenbelag ersetzt wird. Generell erscheint es dem ACS jedoch essenziell, dass in den Verordnungen der Begriff «verkehrsorientierte Strassen» genau definiert wird.

Sehr gerne lassen wir Ihnen anbei die von uns ausgefüllten Fragebögen zukommen.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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