Totalrevision CO2-Gesetz nach 2020 Herbstssession 2020

03.09.2020

National- und Ständerat

17.071 n - Differenzbereinigung bei der Totalrevision des CO2 -Gesetzes nach 2020

Alimentierung Klimafonds:

Die von der Mehrheit der UREK-N und der UREK-S vorgeschlagene Zuteilung der Einnahmen aus den Sanktionen, die auf neu zugelassene Fahrzeuge erhobenen werden, an den Klimafonds, würde bedeuten, dass dem NAF jährlich geschätzte CHF 100 Mio. und mehr entzogen respektive nicht mehr zugeführt würden.

Aus den folgenden Gründen lehnt der der ACS diesen Vorschlag ab:

  • 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Stände ganz klar «Ja» gesagt zum NAF. Nach der Volksabstimmung wurde das aktuelle CO 2 -Gesetz angepasst, so dass die Erlöse aus den Sanktionen zur Finanzierung der Infrastrukturen seit dem 1. Januar 2018 in den NAF fliessen. Das System zur Verwendung dieser Erlöse nur zwei Jahre nach deren Einführung wieder umzustossen, würde eine Verletzung des Volkswillens sowie des Zweckartikels des NAF bedeuten.
  • Der NAF deckt einen Grossteil unseres Bedarfs an Mobilitäts-Infrastruktur ab, denn 75% des Personenverkehrs (inkl. öffentlichem Personenverkehr) sowie 66% des Güterverkehrs werden auf der Strasse abgewickelt.  
  • Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass die Strassenmobilität durch die Sanktionen gemäss Artikel 29 (Treibstoffe) bereits einen Beitrag zum Klimafonds leistet. 

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