Verkehrsvorlagen der Sondersession des Nationalrats 2022

09.05.2022

Nationalrat

20.3255 Motion - Abstandhalten auch unterwegs ermöglichen

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Die Entflechtung des Verkehrs ist und soll ein wichtiges Ziel bleiben.
  • Mit dem neuen Velogesetz haben die Kantone die nötige Grundlage für die Schaffung eines guten Velowegnetzes. Dieses dient der Verkehrssicherheit und trägt dazu bei, das wachsende Verkehrsaufkommen besser zu bewältigen.
  • Aus diesen Gründen ist eine zusätzliche Regelung nicht nötigt.

20.3359 Motion - Gesundheits- und Umweltkosten des motorisierten Verkehrs berücksichtigen

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Generell ist die Absicht, dass die Kosten durch die Verursacher getragen werden, zu begrüssen. Dies muss jedoch für sämtliche Verkehrsträger gleich gehandhabt werden. D.h. dass dieses Prinzip nicht nur beim motorisieren Verkehr angewendet werden darf.
  • Ein erster Schritt zur Übernahme der verursachten externen Kosten wurde 2001 mit der Einführung der LSVA beim Schwerverkehr gemacht und erfolgreich umgesetzt.
  • Zudem hat der Bund bereits strenge CO₂-Emissions-vorschriften für Neufahrzeuge erlassen. Zudem begünstigt er emissionsarme Fahrzeuge und fördert den Fuss- und Veloverkehr.
  • Gleichzeitig setzt sich der Bundesrat mit weiteren Schritten dafür ein, dass die Verkehrsteilnehmenden, die von ihnen verursachten Kosten bezahlen.
  • Deshalb macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, noch auf einer weiteren Schiene, die in dieselbe Richtung zielt, aktiv zu werden.

20.3599 n Mo. Suter. Verkehrsunfälle reduzieren. PS-Beschränkung für Auto-Junglenker und Auto-Junglenkerinnen

Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:

  • Verkehrssicherheit ist Teil der DNA des ACS. Deshalb ist für uns die Vermeidung von Unfällen ein grosses Anliegen.
  • Die Verlängerung der Ausbildungszeit für Neulenkende, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, hat eine zusätzliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Ziel. Denn sie soll das erhöhte Unfallrisiko, das aufgrund fehlender Fahr-erfahrung, Neigung zur Selbstüberschätzung, riskantem Verhalten oder Alkoholkonsum besteht, senken.
  • Die WAB-Kurse, welche Neulenker nach der Fahrprüfung innerhalb der zwei darauffolgenden Jahre absolvieren müssen, tragen einen weiteren Teil zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
  • Die Motorleistung der Fahrzeuge spielt bei Autounfällen von Neulenkenden nachweislich kaum eine Rolle. Im Jahr 2019 wurden lediglich 3.6% der Unfälle mit Todesfolge oder Schwerverletzten von Neulenkern mit einem Fahrzeug verursacht, das über 100 kW bzw. 136 PS oder mehr verfügte.
  • Deshalb ist eine PS-Beschränkung von Autos für Neulenkende aus Sicht des ACS keine geeignete Massnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.

Diese Webseite verwendet Cookies.  Datenschutzerklärung