Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Die Entflechtung des Verkehrs ist und soll ein wichtiges Ziel bleiben.
- Mit dem neuen Velogesetz haben die Kantone die nötige Grundlage für die
Schaffung eines guten Velowegnetzes. Dieses dient der Verkehrssicherheit und trägt
dazu bei, das wachsende Verkehrsaufkommen besser zu bewältigen.
- Aus diesen Gründen ist eine zusätzliche Regelung nicht nötigt.
Der ACS lehnt diese Motion
mit folgender Begründung ab:
-
Generell ist die Absicht, dass die Kosten durch die Verursacher getragen
werden, zu begrüssen. Dies muss jedoch für sämtliche Verkehrsträger gleich
gehandhabt werden. D.h. dass dieses Prinzip nicht nur beim motorisieren Verkehr
angewendet werden darf.
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Ein erster Schritt zur Übernahme der verursachten externen Kosten wurde 2001
mit der Einführung der LSVA beim Schwerverkehr gemacht und erfolgreich
umgesetzt.
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Zudem hat der Bund bereits strenge CO₂-Emissions-vorschriften
für Neufahrzeuge erlassen. Zudem begünstigt er emissionsarme Fahrzeuge und
fördert den Fuss- und Veloverkehr.
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Gleichzeitig setzt sich der Bundesrat mit weiteren Schritten dafür ein, dass
die Verkehrsteilnehmenden, die von ihnen verursachten Kosten bezahlen.
- Deshalb macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, noch auf einer weiteren
Schiene, die in dieselbe Richtung zielt, aktiv zu werden.
Der ACS lehnt diese Motion
mit folgender Begründung ab:
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Verkehrssicherheit ist
Teil der DNA des ACS. Deshalb ist für uns die Vermeidung von Unfällen ein
grosses Anliegen.
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Die Verlängerung der
Ausbildungszeit für Neulenkende, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten
ist, hat eine zusätzliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Ziel.
Denn sie soll das erhöhte Unfallrisiko, das aufgrund fehlender Fahr-erfahrung,
Neigung zur Selbstüberschätzung, riskantem Verhalten oder Alkoholkonsum
besteht, senken.
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Die WAB-Kurse, welche
Neulenker nach der Fahrprüfung innerhalb der zwei darauffolgenden Jahre
absolvieren müssen, tragen einen weiteren Teil zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit bei.
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Die Motorleistung der
Fahrzeuge spielt bei Autounfällen von Neulenkenden nachweislich kaum eine
Rolle. Im Jahr 2019 wurden lediglich 3.6% der Unfälle mit Todesfolge oder
Schwerverletzten von Neulenkern mit einem Fahrzeug verursacht, das über
100 kW bzw. 136 PS oder mehr verfügte.
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Deshalb ist eine
PS-Beschränkung von Autos für Neulenkende aus Sicht des ACS keine
geeignete Massnahme, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfälle zu
vermeiden.