Einzigartig in der Schweiz: der ACS leistet auch Pannenhilfe an Autos, die mit Händlerschildern (U-Schildern) ausgerüstet sind!
Von Reisen nach Italien wird ausdrücklich abgeraten, denn die italienischen Behörden anerkennen die Händlerschilder nicht. Reisen in andere Länder stellen im Allgemeinen keine grösseren Probleme dar. Davon ausgenommen ist Deutschland, das seine Position in Bezug auf die U-Schilder unterdessen verschärft hat. In Zollzonen ist die Akzeptanz des Schweizer Kollektiv-Fahrzeugausweises hingegen an das Recht der betroffenen Behörden gebunden. Wir raten Ihnen daher, bei diesen Behörden ausführliche Auskünfte einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass es auch nicht mehr erlaubt ist, ein im Ausland befindliches Fahrzeug (zum Beispiel anlässlich eines Autokaufs) mit Händlerschildern zurückzuführen.
Während italienische oder deutsche Staatsangehörige mit provisorischen Kontrollschildern in die Schweiz einreisen können, gilt dies im umgekehrten Fall nicht, wie oben erwähnt, für Schweizer Garagenbesitzer, die mit U-Schildern unterwegs sind.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) führt derzeit mit den italienischen und deutschen Behörden Verhandlungen mit dem Ziel, spezifische bilaterale Abkommen konkretisieren zu können.
Inkrafttreten? Wahrscheinlich nicht vor 2021.