Händlerschilder

Einzigartig in der Schweiz: der ACS leistet auch Pannenhilfe an Autos, die mit Händlerschildern (U-Schildern) ausgerüstet sind!

Derzeit beschränkt sich diese Pannenhilfe auf die Schweiz, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Gemäss gewissen Auslegungen erfüllt der Schweizer Kollektiv-Fahrzeugausweis die Kriterien des internationalen Rechts (gemäss Art. 35 des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr) nicht in allen Punkten. Es gibt keine Garantie dafür, dass dieses Dokument im Ausland anerkannt wird. Daher erfolgen Fahrten ins Ausland mit Händlerschildern und einem Kollektiv-Fahrzeugausweis auf eigenes Risiko.
  • Laut unserer Interpretation des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr sind die Anforderungen erfüllt, wenn zusätzlich zum Kollektiv-Fahrzeugausweis ein Dokument mitgeführt wird, welches das Fahrzeug eindeutig identifiziert. Wir sprechen hier von einem annullierten Fahrzeugausweis oder dem Formular 13.20A.

Fahrten mit Schweizer Händlerschildern sind in Deutschland seit dem 1. Juli 2021 möglich. In Zollzonen ist die Akzeptanz des Schweizer Kollektiv-Fahrzeugausweises hingegen an das Recht der betroffenen Behörden gebunden. Wir raten Ihnen daher, bei diesen Behörden ausführliche Auskünfte einzuholen.

Für Italien sind gewisse Fahrten mit Schweizer Händlerschildern seit dem 2. August 2022 erlaubt. Wir bitten Sie, die entsprechenden Bedingungen zu beachten.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen