Autobahnvignette Schweiz

Für das Benutzen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen 1. und 2. Klasse) muss seit 1985 eine Abgabe bezahlt werden. Diese wird in Form einer Autobahnvignette erhoben, welche für CHF 40.– bei Ihrer zuständigen Sektion  erhältlich ist. 

Die Vignette ist jeweils vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr gültig. Die korrekt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette gilt als Zahlungsnachweis. 

Bitte beachten Sie, dass auch Anhänger mit einer eigenen Autobahnvignette versehen werden müssen.

E-Vignette

Schon seit Längerem wird spekuliert, wann die neue E-Vignette auf den Markt kommt... 2023 soll es nun so weit sein.

In der Wintersession 2020 hat das Schweizer Parlament die Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes für die Einführung einer freiwilligen elektronischen Vignette verabschiedet.

Voraussichtlich wird die E-Vignette im Verlauf des Jahres 2023 auf den Markt kommen. Die ursprüngliche Klebevignette wird ihren Platz dennoch behalten und wird zunächst nicht durch die E-Vignette ersetzt – beide sind parallel im Einsatz und kosten je CHF 40.-. 
Erst, wenn weniger als zehn Prozent aller Vignetten physisch (Klebevignetten) ausgestellt werden, soll die Produktion der Klebevignetten ganz eingestellt werden.

Die E-Vignette ist also die digitale Variante der Klebevignette, welche voraussichtlich über einen Webshop online bezogen werden kann.

Die E-Vignette ist an ein Kontrollschild gebunden, die Klebevignette an ein Fahrzeug. Der Vorteil der E-Vignette ist also, dass bei einem Fahrzeugwechsel oder einer Wechselnummer keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss.

 Hier finden Sie weitere Informationen zu der E-Vignette.

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