Der ACS lehnt diese Motion mit folgender Begründung ab:
- Die Verkehrssicherheit ist für den ACS ein Themenschwerpunkt im
 Strassenverkehr. Er setzt sich für sinnvolle Massnahmen ein, welche die
 Sicherheit im Verkehr nachweislich fördern.
- Die grosse Mehrheit der Unfallschwerpunkte in der Schweiz liegt
 innerorts und nicht ausserorts.
- Es gibt aus unserer Sicht deshalb keinen Grund, die Höchstgeschwindigkeit
 auf Nebenstrassen ausserorts ohne Mittelmarkierung generell auf 60 km/h
 (anstatt 80 km/h) zu senken.
- Der Verkehrsfluss darf nicht unnötig eingeschränkt werden.
- Dort, wo es für die Verkehrssicherheit effektiv förderlich ist, ist
 es bereits heute möglich, die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
 Eine grundsätzliche Reduktion der Geschwindigkeit sollte es jedoch nicht
 geben. 
Der ACS lehnt dieses Postulat mit folgender Begründung ab:
- 
 Die Verwendung der Mittel, die im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds
 NAF liegen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz wurde 2017 vom
 Schweizer Stimmvolk angenommen.
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 Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament bereits regelmässig, in der
 Regel alle vier Jahre, eine Botschaft mit den konkreten Projekten oder Programmen
 und den entsprechenden Verpflichtungskrediten. In diesem Rahmen gibt er
 auch Auskunft darüber, welche Ergebnisse die Prüfung der entsprechenden Vorlage
 bezüglich Auswirkungen auf die Umwelt ergeben hat.
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 Zudem durchlaufen alle Projekte bis zur Realisierung die ordentlichen
 umwelt- und raumplanungsrechtlichen Verfahren, um sicherzustellen, dass
 sie die Anforderungen der Umweltgesetzgebung einhalten.
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 Ein weiterer Bericht seitens des Bundesrats macht keinen Sinn, er
 bedeutet nur zusätzlichen Aufwand, ohne dass er neue Erkenntnisse bringt.