Vernehmlassung «Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027»

12.05.2025

Frau Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
3003 Bern

Elektronische Eingabe: ep27@efv.admin.ch


Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter, sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme zur obigen Vernehmlassung.

Der ACS befürwortet grundsätzlich die Bestrebungen des Bundesrates und der Finanzdirektion die gebundenen Bundesausgaben zu senken und die Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen zu revidieren.

Die Vorschläge zu den Kosteneinsparungen im Bereich Strassenverkehr lehnen wir jedoch aus folgenden Gründen ab:

  • Unsere Strasseninfrastruktur ist sowohl für unsere Landesversorgung und unsere Wirtschaft als auch für unseren Wohlstand von eminenter Bedeutung. Dies hat sich auch sehr eindrücklich während der Corona-Pandemie gezeigt.
  • Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF wurde, wie auch der Bahninfrastrukturfonds BIF aufgrund eines demokratischen Entscheids des Souveräns eingerichtet. Zudem generieren die über den NAF finanzierten Ausbauten zur Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen und in den Agglomerationen Mehrwerte und Aufträge, die wiederum zu Steuereinnahmen führen. Deshalb steht eine Kürzung dieser Ausgaben für uns nicht zur Debatte. Sie wäre ein schwerer Verstoss gegen den demokratischen Willen.
  • Im Gegensatz zu den anderen Bereichen hat der motorisierte Individualverkehr bereits eine höhere Steuerbelastung erfahren (Importsteuer auf Elektrofahrzeuge, die kurzfristig zu Mehreinnahmen von fast 200 Millionen Franken führt), dies zusätzlich zur «vorübergehenden» Zweckentfremdung des zweckgebundenen Anteils der Mineralölsteuer, der gemäss Verfassung für den NAF bestimmt wäre.
  • Die vorgesehene Kürzung der Beiträge an die Verkehrssicherheit (Fonds für Verkehrssicherheit) und die Kantone (nicht werkgebundene Beiträge) stellen unersetzbare Verluste dar.
  • Die Kostensteigerung in der AHV, vornehmlich durch die 13. AHV-Rente, sollte aus unserer Sicht ausschliesslich durch zusätzliche Abgaben und nicht aufgrund von Einsparungen ausgeglichen werden.

Sehr gerne nehmen wir hier noch zu etwas detaillierter Stellung zu den einzelnen Punkten, die den Strassenverkehr betreffen:

Ziffer: 1.5.14 NAF: Kürzung der Einlagen
Die vom Bundesrat ab 2027 vorgesehene Kürzung der Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds NAF von jährlich 100 Millionen Franken, lehnt der ACS entschieden ab, da diese Kürzung erstens dem Volkswillen widerspricht und zweitens hat der Strassenverkehr bereits mehr als genug zur finanziellen Entlastung des Bundes beigetragen. Dies einerseits durch die Besteuerung von Elektrofahrzeugen (zusätzliche Einnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr) und andererseits durch die Zweckentfremdung des für den NAF vorgesehenen Anteils von 10 Prozent der Mineralölsteuereinnahmen.
Des Weiteren würde eine solche Kürzung der Beiträge an den NAF die absehbare Erhöhung des Mineralölzuschlags um 4 Rp/Liter beschleunigen. Darüber hinaus generiert jeder in die Beseitigung von Engpässen investierte Franken einen Mehrwert, der mehr als doppelt so hoch ist wie die Investition. Es handelt sich um eine der effizientesten öffentlichen Ausgaben in dieser Hinsicht.

Ziffer 3.18: Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG), Art 4 Abs. 2
Die geplante Senkung des Betrags für die Strassenbeiträge zur Finanzierung von nicht-werkgebundenen Massnahmen (Subventionen an die Kantone) im Rahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) von jetzt mindestens 27% der Hälfte der Mineralölsteuererträge auf künftig 24% lehnt der ACS ab. Dies weil viele Kantone nicht in der Lage sein werden, die für den Unterhalt des Netzes bestimmten Beträge zu ersetzen. Wird das Strassennetz nicht genügend unterhalten, kann dies zu einem höheren Unfallrisiko führen. Zudem würden mittelfristig die Kosten für den Unterhalt exponentiell steigen.

Ziffer 3.12: Subventionsgesetz (SuG), Art. 7, Abs. 2
Das Thema Verkehrssicherheit ist Teil der DNA des ACS. Die vom Bundesrat vorgegebene «Vision 0» ist Ziel unserer Bestrebungen für mehr Verkehrssicherheit. Die geplante Begrenzung der Subventionen auf 50 % hat gravierende Auswirkungen auf Programme zur Verhaltensprävention im motorisierten Individualverkehr sowie die Verkehrsbildung von Kindern und jungen Erwachsenen. Zahlreiche Projekte konnten bislang über den Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) mitfinanziert werden. Mit der Reduktion der Subventionssätze sind viele dieser Massnahmen und Bildungsprogramme nicht mehr umsetzbar.
Eine Kürzung der Mittel im Bereich der Verkehrssicherheit wäre kontraproduktiv. Nicht vergessen werden darf zudem, dass der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) seine finanziellen Ressourcen aus Beiträgen der Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen generiert. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Verkehrssicherheit einzusetzen. Die geplante Änderung würde somit im Bereich der Verkehrssicherheit zu keiner Entlastung des Bundeshaushaltes führen und damit nicht dem Ziel und Zweck der Änderung entsprechen. Deshalb lehnen wir diese Änderung des Subventionsgesetzes (SuG) ab.

Ziffer 1.5.13: Kürzung der Beiträge für Hauptstrassen
Die vom Bundesrat geplante Kürzung der kantonalen Subventionen für Hauptstrassen um 10% zu kürzen, lehnt der ACS ebenfalls ab. Wir sind der Auffassung, dass viele Kantone nicht in der Lage sein werden, diese für den Unterhalt des Netzes bestimmten Beträge zu ersetzen. Wird beim Unterhalt der Strassen gespart, kann dies zu einem höheren Unfallrisiko führen und damit die Verkehrssicherheit gefährden. Zudem würde ein verminderter Strassenunterhalt mittelfristig zu exponentiell steigenden Kosten führen.

Ziffer 3.21: Postgesetz vom 17. Dezember 2010 62 (PG), Artikel 16, Abs. 4
Wir lehnen den Verzicht auf den Subventionsbeitrag für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse und damit die Aufhebung des Artikels 16, Abs. 4, Buchstabe b ab. Verbände, Vereine und Stiftungen vertreten die Interessen einer spezifischen Bevölkerungsgruppe. Die Kommunikation mit ihren Mitgliedern/Gönnern und weiteren Zielgruppen erfolgt hauptsächlich über das Vereins-, Club- oder Stiftungsorgan in Printform. Der Grossteil der Vereine, Verbände und Stiftungen müssten ihren Hauptkommunikationskanal einstellen, wenn die Förderbeiträge aufgehoben würden. Zudem hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative Bulliard der Weiterführung der indirekten Presseförderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse deutlich zugestimmt. Wir sind der Ansicht, dass der Bundesrat den Willen des Parlaments respektiert und auf eine Streichung verzichten sollte.

Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

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