12.05.2025
Frau Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
3003 Bern
Elektronische Eingabe: ep27@efv.admin.ch
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter, sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Einladung zur Stellungnahme zur obigen Vernehmlassung.
Der ACS befürwortet grundsätzlich die Bestrebungen des Bundesrates und der Finanzdirektion die gebundenen Bundesausgaben zu senken und die Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen zu revidieren.
Die Vorschläge zu den Kosteneinsparungen im Bereich Strassenverkehr lehnen wir jedoch
aus folgenden Gründen ab:
Sehr gerne nehmen wir hier noch zu etwas detaillierter Stellung zu den einzelnen Punkten, die den Strassenverkehr betreffen:
Ziffer:
1.5.14 NAF: Kürzung der Einlagen
Die vom
Bundesrat ab 2027 vorgesehene Kürzung der Einlagen in den Nationalstrassen- und
Agglomerationsfonds NAF von jährlich 100 Millionen Franken, lehnt der ACS
entschieden ab, da diese Kürzung erstens dem Volkswillen widerspricht und
zweitens hat der Strassenverkehr bereits mehr als genug zur finanziellen
Entlastung des Bundes beigetragen. Dies einerseits durch die Besteuerung von Elektrofahrzeugen
(zusätzliche Einnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr) und
andererseits durch die Zweckentfremdung des für den NAF vorgesehenen Anteils
von 10 Prozent der Mineralölsteuereinnahmen.
Des Weiteren würde eine solche Kürzung der Beiträge an den NAF die
absehbare Erhöhung des Mineralölzuschlags um 4 Rp/Liter beschleunigen. Darüber
hinaus generiert jeder in die Beseitigung von Engpässen investierte Franken
einen Mehrwert, der mehr als doppelt so hoch ist wie die Investition. Es
handelt sich um eine der effizientesten öffentlichen Ausgaben in dieser
Hinsicht.
Ziffer
3.18: Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und
weiterer für den
Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG), Art 4 Abs. 2
Die geplante Senkung des Betrags für die Strassenbeiträge zur
Finanzierung von nicht-werkgebundenen Massnahmen (Subventionen an die Kantone)
im Rahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) von jetzt mindestens
27% der Hälfte der Mineralölsteuererträge auf künftig 24% lehnt der ACS ab. Dies weil viele Kantone nicht in der Lage
sein werden, die für den Unterhalt des
Netzes bestimmten Beträge zu ersetzen. Wird
das Strassennetz nicht genügend unterhalten, kann dies zu einem höheren
Unfallrisiko führen. Zudem würden mittelfristig die Kosten für den Unterhalt exponentiell
steigen.
Ziffer
3.12: Subventionsgesetz (SuG), Art. 7, Abs. 2
Das
Thema Verkehrssicherheit ist Teil der DNA des ACS. Die vom Bundesrat
vorgegebene «Vision 0» ist Ziel unserer Bestrebungen für mehr
Verkehrssicherheit. Die geplante Begrenzung der Subventionen auf 50 % hat
gravierende Auswirkungen auf Programme zur Verhaltensprävention im
motorisierten Individualverkehr sowie die Verkehrsbildung von Kindern und
jungen Erwachsenen. Zahlreiche Projekte konnten bislang über den Fonds für
Verkehrssicherheit (FVS) mitfinanziert werden. Mit der Reduktion der
Subventionssätze sind viele dieser Massnahmen und Bildungsprogramme nicht mehr
umsetzbar.
Eine Kürzung der Mittel im Bereich der Verkehrssicherheit wäre
kontraproduktiv. Nicht vergessen werden darf zudem, dass der Fonds für
Verkehrssicherheit (FVS) seine finanziellen Ressourcen aus Beiträgen der
Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen generiert. Diese Mittel sind
zweckgebunden für die Verkehrssicherheit einzusetzen. Die geplante Änderung
würde somit im Bereich der Verkehrssicherheit zu keiner Entlastung des
Bundeshaushaltes führen und damit nicht dem Ziel und Zweck der Änderung
entsprechen. Deshalb lehnen wir diese Änderung des Subventionsgesetzes (SuG)
ab.
Ziffer
1.5.13: Kürzung der Beiträge für Hauptstrassen
Die vom Bundesrat geplante Kürzung der kantonalen Subventionen für
Hauptstrassen um 10% zu kürzen, lehnt der ACS ebenfalls ab. Wir sind der
Auffassung, dass viele Kantone nicht in der Lage sein werden, diese für den Unterhalt des Netzes bestimmten Beträge zu ersetzen. Wird beim Unterhalt der Strassen gespart, kann dies zu einem
höheren Unfallrisiko führen
und damit die Verkehrssicherheit gefährden. Zudem würde ein verminderter
Strassenunterhalt mittelfristig zu exponentiell steigenden Kosten führen.
Ziffer
3.21: Postgesetz vom 17. Dezember 2010 62 (PG), Artikel 16, Abs. 4
Wir lehnen den Verzicht auf den Subventionsbeitrag für die
Mitgliedschafts- und Stiftungspresse und damit die Aufhebung des Artikels 16,
Abs. 4, Buchstabe b ab. Verbände, Vereine und Stiftungen vertreten die
Interessen einer spezifischen Bevölkerungsgruppe. Die Kommunikation mit ihren
Mitgliedern/Gönnern und weiteren Zielgruppen erfolgt hauptsächlich über das
Vereins-, Club- oder Stiftungsorgan in Printform. Der Grossteil der Vereine,
Verbände und Stiftungen müssten ihren Hauptkommunikationskanal einstellen, wenn
die Förderbeiträge aufgehoben würden. Zudem hat das Parlament im Rahmen der
parlamentarischen Initiative Bulliard der Weiterführung der indirekten
Presseförderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse deutlich zugestimmt.
Wir sind der Ansicht, dass der Bundesrat den Willen des Parlaments respektiert
und auf eine Streichung verzichten sollte.
Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Kenntnisnahme und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.